Behandlungskosten
Behandlungskosten
Die Dauer der Behandlung liegt bei ca. einer Stunde, dafür fallen Kosten von 100 Euro an.
Bei gesetzlich versicherten Patienten trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten beim Heilpraktiker in der Regel nicht. Einige Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für Osteopathie, wenn ein Privatrezept von einem Arzt vorliegt.
Um zu erfahren, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, scannen Sie bitte den QR-Code unten.
Sind Sie privat versichert, hängt es vom jeweiligen Vertrag ab, welche Leistungen und in welchem Umfang von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die Rechnungsstellung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Haben Sie eine Zusatzkrankenversicherung, lohnt sich auch hier die Nachfrage. Häufig werden Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren übernommen oder bezuschusst.
Wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht oder nur teilweise übernimmt, kommen Sie für die Behandlung auf. Es ist ggf. möglich, die Kosten als aussergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen.